Wenn Sie angezeigt wurden
Kurz gesagt
Angezeigt zu werden, macht Sie nicht schuldig. Ihre Verteidigung beginnt auf der Polizeiwache und stützt sich auf Beweise:
Auch Männer können Opfer von Gewalt in der Partnerschaft sein. In diesem Fall werden die Taten als häusliche Gewalt eingestuft, und Sie haben dieselben Rechte, Anzeige zu erstatten, Schutzmaßnahmen zu beantragen und sich als Nebenkläger (acusación particular) am Verfahren zu beteiligen. Wir begleiten Sie mit derselben Ernsthaftigkeit.
Ja. Der Richter kann als vorläufige Maßnahme den Auszug aus der Wohnung und ein Verbot anordnen, sich ihr zu nähern. Deshalb ist die Verteidigung bei der Anhörung zur Schutzanordnung so wichtig.
Das Verfahren läuft weiter, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt. Möglich ist jedoch, dass sich das Opfer auf das Recht beruft, nicht gegen den Partner aussagen zu müssen, außer in den Fällen, die Artikel 416 der spanischen Strafprozessordnung nach dem Organgesetz 8/2021 ausschließt.
Ja, durch eine Strafanzeige (querella) wegen falscher Verdächtigung und falscher Anzeige (Artikel 456 des spanischen Strafgesetzbuchs), wofür in der Regel das rechtskräftige Urteil oder die Einstellung des ursprünglichen Verfahrens abgewartet werden muss.
Rechtsgrundlage
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