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Digitale Gewalt

Cybergewalt und digitale Belästigung: Anwältin in Alicante

Handykontrolle, ständige Nachrichten, gefälschte Profile oder die Verbreitung intimer Fotos. Digitale Gewalt ist ebenfalls Gewalt, und das spanische Strafgesetzbuch bestraft sie. Wir helfen Ihnen, die Beweise zu sichern und Anzeige zu erstatten.
Geprüft von Celeste Pérez Bleda, Kammermitglied Nr. 7301 · Aktualisiert im Oktober 2026

Kurz gesagt

Digitale Gewalt kann mehrere Straftaten erfüllen: Nachstellung oder Stalking (Artikel 172 ter des spanischen Strafgesetzbuchs, Código Penal), wozu das hartnäckige Kontaktieren auf jedem Weg und das Anlegen gefälschter Profile mit dem Bild des Opfers gehören; Ausspähen und Offenbaren von Geheimnissen durch den Zugriff auf das Handy oder die Konten einer anderen Person (Artikel 197.1); und die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung (Artikel 197.7), wofür seit dem Organgesetz 10/2022 (Ley Orgánica 10/2022) auch bestraft wird, wer sie weiterleitet. Ist der Täter der Partner oder Ex-Partner, werden die Strafen verschärft.

Verhaltensweisen, die strafbar sind

  • Nachstellung: überwachen, verfolgen oder hartnäckig über Nachrichten, Anrufe oder soziale Netzwerke Kontakt aufnehmen (Artikel 172 ter).
  • Gefälschte Profile: das Bild einer anderen Person verwenden, um Profile zu eröffnen oder Anzeigen zu veröffentlichen, die zu ihrer Belästigung oder Demütigung führen (Artikel 172 ter.5).
  • Handykontrolle: ohne Erlaubnis auf Nachrichten, E-Mails oder Konten zugreifen (Artikel 197.1).
  • Verbreitung intimer Bilder: intime Fotos oder Videos ohne Einwilligung teilen, auch wenn sie mit Einwilligung entstanden sind, und sie weiterleiten (Artikel 197.7).
  • Drohungen und Nötigung über digitale Medien.

So sichern Sie die Beweise

  • Löschen Sie keine Chats und blockieren Sie niemanden, bevor Sie die Beweise gesichert haben.
  • Machen Sie Screenshots, auf denen Datum, Uhrzeit und das Absenderprofil oder die Absendernummer zu sehen sind.
  • Um dem Beweis mehr Gewicht zu verleihen, kann eine notarielle Beurkundung (acta notarial) erstellt oder ein IT-Gutachten in Auftrag gegeben werden.
  • Wenn Bilder verbreitet wurden, beantragen Sie bei der Plattform deren Entfernung. Die spanische Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) bietet für diese Fälle einen Prioritätskanal.

Was wir tun

Wir prüfen, welche Straftaten vorliegen, bereiten die Anzeige mit gut dokumentierten digitalen Beweisen vor, beantragen Maßnahmen wie ein Kontaktverbot und setzen uns für die Entfernung der Inhalte ein. Wenn Sie der Beschuldigte sind, prüfen wir die Echtheit und Unversehrtheit der vorgelegten digitalen Beweise.

Häufige Fragen

Ja, sie können aber angefochten werden. Um sie zu stärken, sollte das Originalgerät aufbewahrt und bei Bedarf eine notarielle Beurkundung oder ein IT-Gutachten eingeholt werden.

Ja. Seit dem Organgesetz 10/2022 bestraft Artikel 197.7 des spanischen Strafgesetzbuchs auch, wer solche Bilder nach Erhalt verbreitet, offenlegt oder weitergibt.

Ohne Einwilligung auf das Handy oder die Konten einer anderen Person zuzugreifen, kann eine Straftat des Ausspähens und Offenbarens von Geheimnissen sein und ist zudem eine typische Form der Kontrolle bei geschlechtsspezifischer Gewalt.

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