Notfälle rund um die Uhr
Kurz gesagt
Artikel 520 der spanischen Strafprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Criminal) gewährt jeder festgenommenen Person unter anderem folgende Rechte:
Wenn Sie keinen Anwalt benennen, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger (turno de oficio) zugewiesen. Sie können jederzeit verlangen, von der Anwältin Ihres Vertrauens unterstützt zu werden.
In Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt wird der Festgenommene während der Dienstzeiten der Abteilung für Gewalt gegen Frauen (Sección de Violencia sobre la Mujer) des erstinstanzlichen Gerichts (Tribunal de Instancia) von Alicante vorgeführt, außerhalb davon dem Bereitschaftsgericht (juzgado de guardia). Dort kann der Richter die Aussage aufnehmen, die Anhörung zur Schutzanordnung (orden de protección) durchführen und Maßnahmen wie ein Annäherungsverbot, ein Kontaktverbot, die Aussetzung des Umgangsrechts oder in schweren Fällen Untersuchungshaft anordnen.
Was in diesen ersten Stunden gesagt wird, prägt das gesamte Verfahren. Deshalb ist es so wichtig, von Anfang an eine spezialisierte Anwältin an der Seite zu haben.
Das hängt vom Einzelfall ab. Oft ist es besser, vor der Polizei nicht auszusagen und dies später vor dem Richter zu tun, wenn wir den Polizeibericht kennen und die Aussage vorbereitet haben. Wir entscheiden das gemeinsam mit Ihnen im vertraulichen Gespräch.
So lange, wie für die Ermittlungen unbedingt nötig ist, höchstens 72 Stunden; danach muss der Festgenommene freigelassen oder dem Richter vorgeführt werden (Artikel 17.2 der spanischen Verfassung). Ist die Festnahme rechtswidrig, kann ein Habeas-Corpus-Verfahren beantragt werden.
Ja. Ein Angehöriger kann uns anrufen, und wir teilen der Polizei die Mandatierung mit. Ab diesem Moment kommen wir, um Ihnen beizustehen.
Rechtsgrundlage
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