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Wenn Sie Opfer sind

Anwältin für Gewalt gegen Frauen in Alicante: Vertretung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt

Sie müssen das nicht allein durchstehen. Ich begleite Sie schon vor der Anzeige bis zum Urteil, damit das Gericht Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder an erste Stelle setzt.
Geprüft von Celeste Pérez Bleda, Kammermitglied Nr. 7301 · Aktualisiert im Oktober 2026

Kurz gesagt

Das Organgesetz 1/2004 (Ley Orgánica 1/2004) definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Gewalt gegen Frauen durch Männer, die ihre Ehemänner sind oder waren oder mit ihnen in einer ähnlichen Liebesbeziehung stehen oder standen, auch ohne Zusammenleben. In Alicante ermittelt die Abteilung für Gewalt gegen Frauen (Sección de Violencia sobre la Mujer) des erstinstanzlichen Gerichts (Tribunal de Instancia). Als Opfer haben Sie Anspruch auf eine Schutzanordnung (orden de protección), auf Beteiligung als Nebenklägerin (acusación particular), auf kostenlose Rechtshilfe unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln sowie auf besondere Hilfen und Arbeitnehmerrechte.

Vor der Anzeige

Sie können uns anrufen, bevor Sie irgendeinen Schritt unternehmen. In einem ersten vertraulichen Gespräch beurteilen wir Ihre Situation, welche Beweise Sie haben und wann der sicherste Zeitpunkt für eine Anzeige ist. Einige praktische Ratschläge:

  • Wenn Sie angegriffen werden, gehen Sie in die Notaufnahme oder zu Ihrem Gesundheitszentrum und lassen Sie sich ein ärztliches Verletzungsattest (parte de lesiones) ausstellen.
  • Bewahren Sie Nachrichten, Sprachnachrichten und E-Mails an einem sicheren Ort auf, zu dem der Täter keinen Zugang hat.
  • Notieren Sie Daten, Orte und Personen, die die Vorfälle miterlebt haben.

Was wir für Sie tun

  1. Wir bereiten die Anzeige und den Antrag auf eine Schutzanordnung (orden de protección) mit den straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen vor, die Sie brauchen.
  2. Wir begleiten Sie bei der Aussage auf der Polizeiwache und vor Gericht.
  3. Wir treten als Nebenklage (acusación particular) auf, um Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens zu vertreten, auch in der Hauptverhandlung und bei Rechtsmitteln.
  4. Wir koordinieren das Familienverfahren: Sorgerecht, Umgang, Unterhalt und Wohnung.

Ihre Rechte als Opfer

  • Auf Information und umfassende soziale Unterstützung.
  • Auf kostenlose, sofortige und spezialisierte Rechtshilfe, unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln. Sie können auch eine Anwältin Ihres Vertrauens wählen.
  • Auf die Schutzanordnung und die vom Richter angeordneten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Auf Arbeitnehmerrechte wie Verkürzung oder Umgestaltung der Arbeitszeit, Versetzung an einen anderen Ort oder Ruhen des Arbeitsvertrags.
  • Auf besondere finanzielle Hilfen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Um diese Rechte in Anspruch zu nehmen, kann der Opferstatus durch ein Urteil, eine Schutzanordnung, einen Bericht der Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) oder einen Bericht der Sozial- oder Fachdienste nachgewiesen werden (Artikel 23 des Organgesetzes 1/2004).

Häufige Fragen

Nein. Sie können allein mit Ihrer Aussage Anzeige erstatten; sie kann als Beweis ausreichen, wenn sie glaubwürdig und beständig ist. Dennoch hilft es sehr, sie durch weitere Beweise zu stützen; wir beraten Sie, wie Sie diese sammeln können, ohne sich in Gefahr zu bringen.

Sie können uns trotzdem um Rat fragen. Außerdem kann der Opferstatus für Hilfen und Rechte durch einen Bericht der Sozial- oder Fachdienste nachgewiesen werden, ohne dass eine Anzeige nötig ist.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Offizialdelikt: Wurde Anzeige erstattet, läuft das Verfahren weiter, auch wenn das Opfer sich zurückziehen möchte. Sprechen wir darüber, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Jede Stunde zählt. Sprechen wir noch heute.

Erste vertrauliche Einschätzung Ihres Falls.
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