Wenn Sie Opfer sind
Kurz gesagt
Sie können uns anrufen, bevor Sie irgendeinen Schritt unternehmen. In einem ersten vertraulichen Gespräch beurteilen wir Ihre Situation, welche Beweise Sie haben und wann der sicherste Zeitpunkt für eine Anzeige ist. Einige praktische Ratschläge:
Um diese Rechte in Anspruch zu nehmen, kann der Opferstatus durch ein Urteil, eine Schutzanordnung, einen Bericht der Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) oder einen Bericht der Sozial- oder Fachdienste nachgewiesen werden (Artikel 23 des Organgesetzes 1/2004).
Nein. Sie können allein mit Ihrer Aussage Anzeige erstatten; sie kann als Beweis ausreichen, wenn sie glaubwürdig und beständig ist. Dennoch hilft es sehr, sie durch weitere Beweise zu stützen; wir beraten Sie, wie Sie diese sammeln können, ohne sich in Gefahr zu bringen.
Sie können uns trotzdem um Rat fragen. Außerdem kann der Opferstatus für Hilfen und Rechte durch einen Bericht der Sozial- oder Fachdienste nachgewiesen werden, ohne dass eine Anzeige nötig ist.
Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Offizialdelikt: Wurde Anzeige erstattet, läuft das Verfahren weiter, auch wenn das Opfer sich zurückziehen möchte. Sprechen wir darüber, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Rechtsgrundlage
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