Familie und Staatsangehörigkeiten
Kurz gesagt
Dass die Ehe in einem anderen Land geschlossen wurde oder die Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit haben, steht einer Scheidung in Spanien nicht entgegen. Entscheidend ist in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt:
Den Wohnsitz eines Kindes in ein anderes Land zu verlegen, erfordert die Zustimmung beider Elternteile oder eine gerichtliche Genehmigung. Wird ein Kind widerrechtlich verbracht oder zurückgehalten, ermöglicht das Haager Übereinkommen von 1980 über internationale Kindesentführung, seine sofortige Rückführung zu verlangen.
Liegt eine Anzeige vor oder ist ein Strafverfahren anhängig, werden die Scheidung und die Maßnahmen für die Kinder vor der Abteilung für Gewalt gegen Frauen (Sección de Violencia sobre la Mujer) verhandelt, und eine Mediation ist untersagt. Wir koordinieren beide Verfahren, damit sich die Schutzmaßnahmen auch im Familienverfahren widerspiegeln und bei Bedarf in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geltend gemacht werden können.
Ja, wenn die spanischen Gerichte zuständig sind, in der Regel aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts eines oder beider Ehegatten in Spanien. Eine im Ausland geschlossene Ehe muss unter Umständen zuvor im spanischen Personenstandsregister (Registro Civil) eingetragen werden.
Das Recht, das Sie wirksam gewählt haben, oder, wenn keine Wahl getroffen wurde, das von der Rom-III-Verordnung bestimmte Recht, die dem Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts Vorrang gibt.
Ja. Celeste und ihr Team beraten auf Spanisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch, Russisch, Ukrainisch, Rumänisch, Albanisch, Arabisch und Chinesisch.
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