Intime Bilder, die mit Einwilligung entstanden sind, ohne Erlaubnis zu verbreiten, ist strafbar (Art. 197.7 des spanischen Strafgesetzbuchs, Código Penal): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, in der oberen Hälfte des Strafrahmens, wenn der Partner oder Ex-Partner die Tat begeht. Seit dem Organgesetz 10/2022 wird auch das Weiterleiten bestraft. Sie können Anzeige erstatten, über den Vorrangkanal der spanischen Datenschutzbehörde (Canal Prioritario de la AEPD) die dringende Entfernung beantragen und Beweise sichern, ohne die Inhalte weiterzuleiten.
Ein Foto oder Video, das Sie im Vertrauen geteilt haben, taucht in einer WhatsApp-Gruppe, in einem sozialen Netzwerk oder auf einer Website auf. Oder Ihr Ex-Partner droht, es zu veröffentlichen, wenn Sie nicht zu ihm zurückkehren. Es ist eine der demütigendsten Formen digitaler Gewalt und leider nach einer Trennung sehr häufig. Es ist nicht Ihre Schuld, vertraut zu haben, und das Gesetz schützt Sie. In diesem Artikel erklären wir, was das Strafgesetzbuch sagt, wie Sie die Verbreitung so schnell wie möglich stoppen und was auch diejenigen wissen sollten, denen solche Taten vorgeworfen werden.
Was das Gesetz sagt: Artikel 197.7 des Strafgesetzbuchs
Der Ausdruck „Revenge Porn“ oder Racheporno kommt im Gesetz nicht vor; dort ist von der unerlaubten Verbreitung intimer Bilder die Rede. Artikel 197.7 bestraft mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr oder Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten, wer:
- Bilder oder audiovisuelle Aufnahmen einer anderen Person verbreitet, offenlegt oder Dritten überlässt,
- die er mit deren Einwilligung in einer Wohnung oder an einem Ort außerhalb der Blicke Dritter erlangt hat,
- ohne Erlaubnis dieser Person, sie zu verbreiten,
- wenn die Verbreitung ihre Intimsphäre schwerwiegend beeinträchtigt.
Entscheidend ist: Die Einwilligung, dass ein Foto von Ihnen gemacht wird oder dass jemand es erhält, ist keine Einwilligung, es zu teilen. Es spielt keine Rolle, ob Sie es selbst geschickt haben.
Auch das Weiterleiten ist seit 2022 strafbar
Früher war umstritten, ob sich strafbar macht, wer das Bild erhält und weiterleitet. Das Organgesetz 10/2022, in Kraft seit dem 7. Oktober 2022, hat dies geklärt: Wer solche Bilder erhält und sie ohne Einwilligung der betroffenen Person verbreitet, offenlegt oder Dritten überlässt, wird mit Geldstrafe von einem bis drei Monaten bestraft. Etwas in einer Gruppe weiterzuleiten, „damit die anderen es sehen“, ist nicht mehr harmlos.
Erschwerende Umstände
Die Strafen werden in der oberen Hälfte verhängt, wenn:
- der Täter Ehegatte oder Partner des Opfers ist oder war, auch wenn sie nicht zusammengelebt haben;
- das Opfer minderjährig oder eine besonders schutzbedürftige Person mit Behinderung ist;
- die Taten mit Gewinnabsicht begangen werden.
Ist der Täter der Partner oder Ex-Partner, wird die Sache von der Abteilung für Gewalt gegen Frauen des Gerichts erster Instanz (Sección de Violencia sobre la Mujer del Tribunal de Instancia, früher Gerichte für Gewalt gegen Frauen) untersucht, die für Straftaten gegen die Intimsphäre im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt zuständig ist.
Weitere Straftaten, die hinzukommen können
| Verhalten | Mögliche Straftat |
|---|---|
| Heimlich filmen oder fotografieren oder ohne Erlaubnis Bilder von Ihrem Handy entnehmen | Ausspähen und Offenbaren von Geheimnissen (Art. 197.1), mit höherer Strafe bei Verbreitung (Art. 197.3) |
| Drohen, die Bilder zu veröffentlichen, um etwas zu erreichen | Drohung oder Nötigung; in der Partnerschaft auch Art. 171.4 oder 172.2 |
| Falsche Profile mit Ihrem Bild erstellen, um Sie zu demütigen | Art. 172 ter.5 CP |
| Sie beharrlich kontaktieren oder überwachen | Nachstellung (Art. 172 ter) |
| Bilder von Minderjährigen | Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie, von besonderer Schwere |
Zu gefälschten sexuellen Bildern, die mit künstlicher Intelligenz erstellt werden („Deepfakes“), sieht der Entwurf eines Organgesetzes zum Schutz Minderjähriger in digitalen Umgebungen eine ausdrückliche Strafbarkeit vor, doch Ende September 2026 befand er sich noch im parlamentarischen Verfahren im Kongress und ist kein geltendes Recht. Bis dahin können sie je nach Fall unter andere Straftaten fallen, etwa Nachstellung oder Straftaten gegen die seelische Unversehrtheit. Weitere Informationen über Gewalt im Internet finden Sie auf unserer Seite zu Cybergewalt und digitaler Belästigung.
Was Sie in den ersten Stunden tun sollten
- Leiten Sie die Inhalte nicht weiter, auch nicht, um Freunde um Hilfe zu bitten. Beschreiben Sie, wo sie sich befinden und wer sie veröffentlicht hat.
- Sichern Sie Beweise (wir erklären es unten), bevor die Inhalte verschwinden.
- Beantragen Sie die Entfernung über den Vorrangkanal der AEPD und die Meldefunktionen der jeweiligen Plattform.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Nationalpolizei (Policía Nacional), der Guardia Civil oder beim Gericht.
- Suchen Sie Unterstützung: Die 016 ist rund um die Uhr erreichbar und kann Sie auch emotional beraten.
Wichtig: Die Straftat nach Artikel 197.7 kann nur auf Anzeige der verletzten Person verfolgt werden, es sei denn, diese ist minderjährig, eine besonders schutzbedürftige Person mit Behinderung oder es ist eine Vielzahl von Personen betroffen (Art. 201 CP). Wenn Sie ein Strafverfahren wünschen, müssen Sie Anzeige erstatten.
Der Vorrangkanal der AEPD
Die spanische Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos, AEPD) betreibt einen Vorrangkanal (Canal Prioritario), über den die unrechtmäßige Verbreitung von Fotos, Videos oder Audios sexuellen oder gewalttätigen Inhalts im Internet gemeldet werden kann, die die Rechte der Betroffenen ernsthaft gefährden. Die Behörde kann dringende Maßnahmen ergreifen, damit sie entfernt werden.
- Die Meldung erfolgt über das elektronische Portal der AEPD (aepd.es/canalprioritario).
- Nutzen können ihn die betroffene Person und auch jede andere Person, die von der Verbreitung weiß.
- Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren können die Meldung selbst einreichen, und es gibt einen eigenen Weg für Minderjährige.
- Er ist mit der Strafanzeige vereinbar: Der eine Weg zielt auf die Entfernung der Inhalte, der andere auf die Bestrafung des Verantwortlichen.
Entfernung von Inhalten auf Plattformen und in Suchmaschinen
- Soziale Netzwerke und Messaging-Dienste haben Formulare, um nicht einvernehmliche Nacktaufnahmen zu melden. Nutzen Sie diese und geben Sie an, dass Sie Ihre Erlaubnis nicht erteilt haben.
- Die großen Suchmaschinen ermöglichen es, die Entfernung intimer Bilder, die ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, aus ihren Ergebnissen zu beantragen.
- Werkzeuge wie StopNCII.org erzeugen einen digitalen Fingerabdruck des Bildes, ohne es hochzuladen, damit die teilnehmenden Plattformen seine Veröffentlichung blockieren.
- Sie können gegenüber der Website oder dem Verantwortlichen, der die Inhalte veröffentlicht, das Recht auf Löschung geltend machen, das das Datenschutzrecht vorsieht.
Wie Sie digitale Beweise sichern
- Machen Sie Screenshots, auf denen das Bild oder seine Beschreibung, das veröffentlichende Profil oder die Nummer sowie Datum und Uhrzeit zu sehen sind.
- Kopieren Sie die genauen URLs der Beiträge und Profile.
- Bewahren Sie Nachrichten mit Drohungen oder Erpressung auf, ohne sie zu löschen, und behalten Sie das Telefon.
- Notieren Sie, wer Sie benachrichtigt hat und in welcher Gruppe er es gesehen hat: Diese Personen können Zeugen sein.
- Wenn die Inhalte verschwinden könnten, erwägen Sie, sie notariell oder über einen digitalen Zertifizierungsdienst beglaubigen zu lassen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden zu Beweismitteln bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Wenn Ihr Ex-Partner Ihnen außerdem weiterhin schreibt oder Sie überwacht, lesen Sie Belästigung nach der Trennung.
Wenn Sie die beschuldigte Person sind
Auch diese Fälle erfordern eine sorgfältige Verteidigung. Für eine Verurteilung nach Artikel 197.7 müssen alle Tatbestandsmerkmale bewiesen werden: dass das Bild mit Zustimmung in einem intimen Rahmen entstanden ist, dass keine Erlaubnis zur Verbreitung vorlag, dass die Verbreitung vom Beschuldigten ausging und dass sie die Intimsphäre schwerwiegend beeinträchtigt hat. Häufig ist die Täterschaft umstritten (gemeinsam genutzte Konten, verlorene Geräte oder unbefugte Zugriffe), und der digitale Beweis muss technisch überprüfbar sein.
Wichtig ist auch, zu unterscheiden, wer zuerst verbreitet und wer weitergeleitet hat, denn die Strafe ist sehr unterschiedlich. Wenn Sie sich in dieser Lage befinden, löschen Sie keine Beweise und nehmen Sie keinen Kontakt zur Anzeigeerstatterin auf, insbesondere wenn ein Annäherungsverbot besteht: Erledigen Sie alles über Ihre Anwältin. Beachten Sie, dass bei Straftaten gegen die Intimsphäre die Vergebung durch die verletzte Person die Strafverfolgung beenden kann (Art. 201.3 CP), aber nicht in allen Fällen, und sie darf niemals durch Druck herbeigeführt werden. Wie wir arbeiten, erklären wir unter Verteidigung von Männern bei häuslicher Gewalt.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, ein intimes Foto zu verbreiten, das mir freiwillig geschickt wurde?
Ja. Artikel 197.7 des Strafgesetzbuchs bestraft die unerlaubte Verbreitung intimer Bilder, die mit Einwilligung erlangt wurden, wenn die Verbreitung die Intimsphäre schwerwiegend beeinträchtigt. Die Strafe beträgt drei Monate bis ein Jahr Freiheitsstrafe oder sechs bis zwölf Monate Geldstrafe und wird in der oberen Hälfte verhängt, wenn der Täter Partner des Opfers ist oder war.
Welche Strafe droht für das Weiterleiten eines erhaltenen intimen Bildes?
Seit dem Organgesetz 10/2022 begeht, wer intime Bilder erhält und sie ohne Einwilligung der betroffenen Person verbreitet, offenlegt oder Dritten überlässt, eine Straftat, die mit Geldstrafe von einem bis drei Monaten bestraft wird. Die Strafe erhöht sich, wenn das Opfer minderjährig oder eine Person mit Behinderung ist, wenn eine Paarbeziehung besteht oder wenn Gewinnabsicht vorliegt.
Wie erreiche ich, dass meine Fotos aus dem Internet gelöscht werden?
Der schnellste Weg ist der Vorrangkanal der spanischen Datenschutzbehörde, die dringende Maßnahmen zur Entfernung sexueller oder gewalttätiger Inhalte ergreifen kann. Außerdem können Sie die Meldeformulare der jeweiligen sozialen Netzwerke und Suchmaschinen nutzen und Ihr Recht auf Löschung geltend machen. All dies ist mit der Strafanzeige vereinbar.
Muss ich Anzeige erstatten, damit ermittelt wird?
Ja, im Allgemeinen. Nach Artikel 201 des Strafgesetzbuchs erfordern Straftaten gegen die Intimsphäre eine Anzeige der verletzten Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung. Das ist nicht nötig, wenn das Opfer minderjährig oder eine besonders schutzbedürftige Person mit Behinderung ist oder wenn die Taten eine Vielzahl von Personen betreffen.
Wenn Sie eine solche Situation erleben, macht schnelles Handeln den Unterschied, um die Verbreitung zu stoppen. Auf unserer Seite zu Cybergewalt und digitaler Belästigung erfahren Sie, wie wir Sie begleiten, und wenn die Inhalte sexueller Natur sind, können Sie auch unsere Seite zu Sexualdelikten lesen. Rufen Sie uns unter 607 449 491 an, rund um die Uhr erreichbar.
Rechtsgrundlage und Quellen
- Strafgesetzbuch, Artikel 197 (BOE, auf Spanisch)
- Strafgesetzbuch, Artikel 201 (BOE, auf Spanisch)
- Strafgesetzbuch, Artikel 172 ter (BOE, auf Spanisch)
- Organgesetz 10/2022 zur umfassenden Gewährleistung der sexuellen Freiheit (BOE, auf Spanisch)
- Organgesetz 6/1985 über die rechtsprechende Gewalt (BOE, auf Spanisch)
- Organgesetz 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte (BOE, auf Spanisch)
- Spanische Datenschutzbehörde: Vorrangkanal (auf Spanisch)
- BOCG: Entwurf eines Organgesetzes zum Schutz Minderjähriger in digitalen Umgebungen (121/000052) (auf Spanisch)


