Psychische Gewalt in der Partnerschaft ist in Spanien strafbar. Sie kann als fortgesetzte Misshandlung (maltrato habitual, Art. 173.2 CP, 6 Monate bis 3 Jahre Freiheitsstrafe), psychische Beeinträchtigung (Art. 153.1), Drohung, Nötigung oder leichte Beleidigung und Demütigung (Art. 173.4) bestraft werden. Bewiesen wird sie, indem Ihre Aussage mit Nachrichten, Zeugen, ärztlichen Berichten und vor allem einem psychologischen Gutachten kombiniert wird, etwa dem der Einheiten für umfassende forensische Begutachtung.
Jahrelang hat man Ihnen gesagt, „es sei nicht so schlimm“, Sie würden übertreiben oder ohne Schläge gebe es keine Straftat. Das stimmt nicht. Psychische Gewalt ist ausdrücklich im Organgesetz 1/2004 (Ley Orgánica 1/2004) und im Strafgesetzbuch erfasst, und ihre Auswirkungen können ebenso schwer oder schwerer sein als die eines körperlichen Übergriffs. Richtig ist allerdings, dass sie schwerer zu beweisen ist. In diesem Artikel erklären wir, welche Straftaten begangen werden können, wie sie nachgewiesen werden, auf welche realen Hindernisse Sie vor Gericht stoßen und wie Sie sie überwinden.
Was als psychische Gewalt gilt
Artikel 1.3 des Organgesetzes 1/2004 legt fest, dass geschlechtsspezifische Gewalt „jede Handlung körperlicher und psychischer Gewalt“ umfasst, einschließlich Drohungen und Nötigung. In der Praxis äußert sie sich meist als:
- Ständige Beleidigungen, Demütigungen und Herabsetzungen, privat oder in der Öffentlichkeit.
- Kontrolle über Geld, Handy, Freundschaften oder Kleidung.
- Drohungen gegen Sie, Ihre Kinder, Ihre Familie oder Ihre Haustiere.
- Isolation von Ihrem familiären und sozialen Umfeld.
- Manipulation und Gaslighting: Sie an Ihrem Gedächtnis oder Ihrem Verstand zweifeln lassen.
- Strafendes Schweigen, emotionale Erpressung oder Suiziddrohungen, um Sie am Gehen zu hindern.
Welche Straftaten begangen werden können
| Straftat | Artikel | Hauptstrafe |
|---|---|---|
| Fortgesetzte Misshandlung (körperliche oder psychische Gewalt) | 173.2 CP | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren |
| Psychische Beeinträchtigung oder tätliche Misshandlung der Partnerin oder Ex-Partnerin | 153.1 CP | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr oder gemeinnützige Arbeit |
| Psychische Verletzung, die eine Behandlung erfordert | 147.1 CP | Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 3 Jahren oder Geldstrafe |
| Leichte Drohungen gegen die Partnerin oder Ex-Partnerin | 171.4 CP | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr oder gemeinnützige Arbeit |
| Leichte Nötigung der Partnerin oder Ex-Partnerin | 172.2 CP | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr oder gemeinnützige Arbeit |
| Nachstellung (Stalking) | 172 ter.2 CP | Freiheitsstrafe von 1 bis 2 Jahren oder gemeinnützige Arbeit |
| Leichte Beleidigung oder ungerechtfertigte Demütigung | 173.4 CP | Hausarrest, gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafe |
Die Straftaten nach Artikel 153.1, 171.4, 172.2 und 173.2 ziehen den Entzug des Rechts auf Besitz und Führen von Waffen nach sich, und in den meisten Fällen können zusätzlich Annäherungs- und Kontaktverbote verhängt werden. Drohungen, Nötigung und Misshandlungen werden in der oberen Hälfte des Strafrahmens bestraft, wenn sie vor Minderjährigen, in der gemeinsamen Wohnung oder der Wohnung des Opfers oder unter Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot begangen werden.
Die fortgesetzte Misshandlung: die zentrale Straftat
Artikel 173.2 bestraft, wer gewohnheitsmäßig körperliche oder psychische Gewalt gegen seine Partnerin oder Ex-Partnerin ausübt, unabhängig von den Strafen für jede einzelne Handlung. Für die Annahme der Gewohnheitsmäßigkeit stellt Artikel 173.3 auf die Zahl der nachgewiesenen Handlungen und ihre zeitliche Nähe ab, auch wenn sie sich gegen verschiedene Opfer innerhalb der Familie richteten und auch wenn einige bereits abgeurteilt wurden.
Die Gerichte verlangen keine Mindestzahl von Vorfällen: Entscheidend ist der Nachweis eines dauerhaften Klimas der Beherrschung und Angst. Deshalb ist es unerlässlich, die Beziehung als Ganzes zu rekonstruieren, nicht nur den letzten Vorfall.
Leichte Beleidigung oder Demütigung (Art. 173.4)
Sind die Beleidigungen oder Demütigungen vereinzelt und leicht, können sie als leichtes Delikt bestraft werden. Anders als leichte Drohungen und leichte Nötigung wird diese Straftat nur verfolgt, wenn das Opfer Anzeige erstattet.
Wichtig: Ein Gespräch aufzunehmen, an dem Sie selbst teilnehmen, verletzt in der Regel nicht das Kommunikationsgeheimnis und kann als Beweis vorgelegt werden. Dagegen kann es strafbar sein, ohne Einwilligung auf das Handy oder die Konten Ihres Partners zuzugreifen (Art. 197 CP), und ein so erlangter Beweis kann für unverwertbar erklärt werden. Holen Sie Rat ein, bevor Sie auf eigene Faust Beweise sammeln.
Wie psychische Gewalt bewiesen wird
Es gibt nicht den einen Beweis. Entscheidend ist, dass mehrere Beweismittel in dieselbe Richtung weisen.
1. Ihre Aussage
Die Aussage des Opfers kann für eine Verurteilung ausreichen, wenn das Gericht sie für glaubhaft hält. Der Oberste Gerichtshof berücksichtigt das Fehlen unlauterer Motive, die Glaubhaftigkeit der Schilderung, ihre Stimmigkeit und ihre Beständigkeit im Laufe des Verfahrens. Bereiten Sie sie gut vor: ungefähre Daten, konkrete Beispiele, wörtliche Sätze und wie sie Sie getroffen haben.
2. Urkunden und digitale Beweise
- WhatsApp-Nachrichten, E-Mails, Sprachnachrichten und Beiträge in sozialen Netzwerken. Idealerweise legen Sie neben Screenshots das Gerät selbst oder ein IT-Gutachten vor, das ihre Unversehrtheit gewährleistet.
- Ein datiertes Tagebuch, das zum Zeitpunkt der Ereignisse geschrieben wurde.
- Kontobewegungen, wenn wirtschaftliche Kontrolle vorliegt.
3. Zeugen
Familienangehörige, Freunde, Arbeitskollegen oder Nachbarn, die Beleidigungen miterlebt haben, die Ihre Wesensveränderung bemerkt haben oder denen Sie damals erzählt haben, was geschah. Mehr dazu in Die Rolle der Zeugen in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt.
4. Ärztliche und psychologische Berichte
Besuche bei der Hausärztin oder dem Hausarzt wegen Angst, Schlaflosigkeit oder Depression, Berichte Ihrer Psychologin oder der spezialisierten Dienste. Sie beweisen zwar nicht, wer den Schaden verursacht hat, belegen aber sein Bestehen und seinen Verlauf.
5. Das forensisch-psychologische Gutachten
Es ist das wichtigste Beweismittel. Die zweite Zusatzbestimmung des Organgesetzes 1/2004 verpflichtet dazu, in den forensischen Diensten Einheiten für umfassende forensische Begutachtung (unidades de valoración forense integral) einzurichten, in denen in der Regel Rechtsmediziner, Psychologen und Sozialarbeiter tätig sind. Sie können beurteilen:
- Ob ein psychischer Schaden vorliegt und wie schwer er ist.
- Ob er mit der von Ihnen geschilderten Gewalt vereinbar ist.
- Die Situation der Kinder und das Gefährdungsrisiko.
Sie können beantragen, dass das Gericht es anordnet, und, wenn Sie es für sinnvoll halten, zusätzlich ein Parteigutachten einer forensischen Psychologin oder eines forensischen Psychologen vorlegen.
Reale Schwierigkeiten und wie man sie überwindet
Es wäre unfair zu behaupten, alles sei einfach. Die häufigsten Hindernisse sind:
- „Aussage gegen Aussage.“ Dies lässt sich durch die Summe ergänzender Bestätigungen überwinden: Nachrichten, Zeugen vom Hörensagen, ärztliche Berichte und Gutachten.
- Die Reduzierung des Falls auf einen einzigen Vorfall. Wird nur die letzte Beleidigung angezeigt, kann es bei einem leichten Delikt bleiben. Man muss die ganze Geschichte erzählen, damit wegen fortgesetzter Misshandlung ermittelt wird.
- Psychische Folgen, die die Glaubwürdigkeit mindern. Gedächtnislücken, Widersprüche bei Daten oder eine ungeordnete Schilderung sind bei traumatisierten Menschen häufig. Das Gutachten kann dies dem Gericht erklären.
- Die späte Anzeige oder die Rückkehr zum Täter. Das entwertet Ihre Schilderung nicht, sollte aber erklärt werden.
- Das Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn Sie sich in der Hauptverhandlung darauf berufen, kann der Anklage ihr wichtigstes Beweismittel fehlen. Nach dem Organgesetz 8/2021 schließt Artikel 416 LECrim das Zeugnisverweigerungsrecht unter anderem aus, wenn Sie als Nebenklägerin beteiligt sind oder waren oder wenn Sie eingewilligt haben auszusagen, nachdem Sie über Ihr Recht zu schweigen belehrt wurden.
Wenn Sie sich Sorgen über die Langzeitfolgen machen, lesen Sie die psychischen Langzeitfolgen geschlechtsspezifischer Gewalt.
Wenn Sie die angezeigte Person sind
Auch Vorwürfe psychischer Gewalt müssen bewiesen werden. Sie haben das Recht auf die Unschuldsvermutung, darauf, die konkreten Ihnen vorgeworfenen Tatsachen zu erfahren, und darauf, den Beweisen zu widersprechen: Ihre eigenen vollständigen Unterhaltungen vorzulegen (keine ausgewählten Ausschnitte), Zeugen zu benennen, ein Gutachten zu beantragen, das die Methodik des Gutachtens der Anklage prüft, und pauschale Vorwürfe ohne konkrete Tatsachen in Frage zu stellen. Eine fachkundige Verteidigung ab der ersten Aussage vermeidet Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
Häufige Fragen
Kann man ohne körperliche Verletzungen wegen psychischer Misshandlung verurteilt werden?
Ja. Das Strafgesetzbuch bestraft gewohnheitsmäßige psychische Gewalt (Art. 173.2), psychische Beeinträchtigung (Art. 153.1), Drohungen, Nötigung und leichte Beleidigungen oder Demütigungen in der Partnerschaft. Eine körperliche Verletzung ist nicht erforderlich, wohl aber müssen die Tatsachen und bei einigen Straftaten der verursachte psychische Schaden nachgewiesen werden.
Wie viele Vorfälle braucht es für eine fortgesetzte Misshandlung?
Das Gesetz legt keine Zahl fest. Artikel 173.3 des Strafgesetzbuchs stellt auf die Zahl der nachgewiesenen Handlungen und ihre zeitliche Nähe ab, und die Rechtsprechung prüft, ob ein Klima der Beherrschung und Angst besteht. Vereinzelte, isolierte Vorfälle reichen möglicherweise nicht aus; eine anhaltende Dynamik aus Demütigungen und Kontrolle hingegen schon.
Was ist die Einheit für umfassende forensische Begutachtung?
Es handelt sich um ein Team der forensischen Dienste, in dem in der Regel Rechtsmediziner, Psychologe und Sozialarbeiter mitwirken und das das Organgesetz 1/2004 für Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt vorsieht. Es begutachtet das Opfer, die Minderjährigen und gegebenenfalls den Beschuldigten und erstellt einen Bericht über den psychischen Schaden, seinen Zusammenhang mit den Taten und das Gefährdungsrisiko.
Sind WhatsApp-Nachrichten als Beweis verwertbar?
Ja, aber wenn die Gegenseite ihre Echtheit bestreitet, reichen Screenshots möglicherweise nicht aus. Es empfiehlt sich, das Telefon aufzubewahren, keine Unterhaltungen zu löschen und bei Bedarf ein IT-Gutachten oder einen Abgleich durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Letrado de la Administración de Justicia) vorzulegen. Vollständige Nachrichten mit Kontext haben mehr Gewicht als isolierte Ausschnitte.
Psychische Gewalt zu beweisen, erfordert von Anfang an eine Strategie. Wenn Sie diese Situation erleben oder sich einem Vorwurf gegenübersehen, finden Sie Informationen auf unseren Seiten zur Vertretung von Frauen, die Opfer geworden sind, zur Verteidigung angezeigter Männer und zu Schnellverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt, oder rufen Sie uns unter 607 449 491 an, rund um die Uhr erreichbar.
Rechtsgrundlage und Quellen
- Strafgesetzbuch (Art. 147, 153, 171, 172, 172 ter, 173 und 197) (BOE, auf Spanisch)
- Organgesetz 1/2004 über Maßnahmen zum umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt (Art. 1.3 und zweite Zusatzbestimmung) (BOE, auf Spanisch)
- Strafprozessordnung (Art. 416) (BOE, auf Spanisch)
- Organgesetz 8/2021 zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (BOE, auf Spanisch)


