Um geschlechtsspezifische Gewalt (violencia de género) in Alicante anzuzeigen, können Sie sich an die Nationalpolizei (Policía Nacional), die Guardia Civil, die Ortspolizei (Policía Local), das Bereitschaftsgericht (juzgado de guardia) oder die Staatsanwaltschaft (Fiscalía) wenden. In der Stadt gibt es außerdem die Anzeige- und Hilfestelle für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt (Oficina de Denuncias y Asistencia a las Víctimas de Violencia de Género, Avenida Aguilera, 53), die an 365 Tagen im Jahr von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet ist. Sie haben vor der Anzeige Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung (Art. 20 LO 1/2004) und können die Schutzanordnung direkt mit der Anzeige beantragen.
Der Schritt, häusliche Gewalt in Alicante anzuzeigen, fällt schwer, und Fragen sind ganz normal: Wohin gehe ich, was erzähle ich, was nehme ich mit, und was passiert danach mit meiner Wohnung und meinen Kindern? Sie müssen nicht alles geklärt haben, um anzufangen: Hier erklären wir Ihnen den Ablauf und Ihre Rechte in jeder Phase.
Vor der Anzeige: Ihre Sicherheit und Ihr Recht auf eine Anwältin
Wenn Sie in unmittelbarer Gefahr sind, verständigen Sie die Polizei oder die Rettungsdienste und rufen Sie danach Celeste unter 607 449 491 an (rund um die Uhr, auch per WhatsApp). Wenn es nicht dringend ist, lohnt es sich, vor der Anzeige mit einer Anwältin zu sprechen. Das Gesetz sieht dies ausdrücklich vor: Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt haben Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung unmittelbar vor der Anzeige und auf kostenlose Verteidigung in allen Verfahren, die sich aus der erlittenen Gewalt ergeben (Art. 20 des Organgesetzes 1/2004, Ley Orgánica 1/2004).
Das Gesetz 1/1996 über die unentgeltliche Rechtshilfe (Ley 1/1996 de Asistencia Jurídica Gratuita) gewährt dieses Recht unabhängig von Ihrem Einkommen (Art. 2.h). Die Opfereigenschaft in diesem Sinne erwerben Sie mit der Erstattung der Anzeige; sie entfällt bei einem rechtskräftigen Freispruch oder einer Einstellung, weil die Tatsachen nicht nachgewiesen wurden, ohne dass Sie bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen müssen. Sie können auch eine Anwältin Ihres Vertrauens wählen.
Wo Sie Anzeige erstatten können
- Nationalpolizei oder Guardia Civil, je nach Gemeinde. Jede Polizeiwache und jeder Posten muss Ihre Anzeige aufnehmen; wir begleiten Sie persönlich.
- Ortspolizei: Jeder Beamte muss Ihnen helfen und den Sachverhalt weiterleiten.
- Direkt beim Bereitschaftsgericht.
- Bei der Staatsanwaltschaft, schriftlich oder mündlich (Art. 264 LECrim).
- In der Stadt Alicante bei der Anzeige- und Hilfestelle für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, die wir weiter unten vorstellen.
Die Anzeige kann schriftlich oder mündlich erstattet werden und muss die Schilderung des Sachverhalts sowie, soweit bekannt, Angaben zum Täter und zu Zeugen enthalten (Art. 265 der Strafprozessordnung, Ley de Enjuiciamiento Criminal, LECrim).
Was Sie zur Anzeige mitbringen sollten
Beweise sind nicht zwingend erforderlich, aber es hilft sehr, mitzubringen, was Sie haben:
- Ihr Ausweisdokument, falls vorhanden. Ohne Ausweis können Sie trotzdem Anzeige erstatten.
- Ärztliche Atteste oder Berichte der Notaufnahme. Wenn Sie verletzt sind, gehen Sie vorher oder nachher ins Gesundheitszentrum oder Krankenhaus, damit die Verletzungen dokumentiert werden.
- Screenshots von Nachrichten, Sprachnachrichten, E-Mails oder Beiträgen, auf denen Datum und Absender sichtbar sind.
- Fotos von Verletzungen oder Schäden.
- Namen und Telefonnummern von Zeugen.
- Eine kurze Chronologie mit den Daten früherer Vorfälle, falls es welche gab.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie hier unseren Leitfaden zu den Beweisen, mit denen Sie nachweisen, dass Sie Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind.
So läuft die Anzeige ab, Schritt für Schritt
- Belehrung über Ihre Rechte. Ab dem ersten Kontakt muss man Sie über Hilfsmaßnahmen, die unentgeltliche Rechtshilfe und Schutzmaßnahmen informieren (Art. 5 des Gesetzes 4/2015 über das Statut des Opfers, Estatuto de la víctima). Sie können sich von einer Person Ihrer Wahl begleiten lassen (Art. 4).
- Ihre Aussage. Schildern Sie den Sachverhalt in Ihren eigenen Worten, auch frühere Vorfälle. Wenn Sie sich an etwas nicht genau erinnern, sagen Sie das so.
- Antrag auf Schutzanordnung. Sie können sie direkt mit der Anzeige beantragen, bei der Polizei, beim Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder bei einer Opferhilfestelle (Art. 544 ter.3 LECrim).
- Kopie der Anzeige. Sie haben Anspruch auf eine beglaubigte Kopie (Art. 6 des Opferstatuts). Verlangen Sie sie und bewahren Sie sie auf.
- Weiterleitung an das Gericht. Die Polizei übermittelt den Polizeibericht (atestado) an die Abteilung für Gewalt gegen Frauen (Sección de Violencia sobre la Mujer), die Sie vorladen wird, in der Regel sehr kurzfristig.
Wenn Sie nicht gut Spanisch sprechen: Recht auf einen Dolmetscher
Wenn Sie kein Spanisch sprechen oder verstehen, haben Sie bei der Anzeige Anspruch auf kostenlose sprachliche Unterstützung und auf eine schriftliche Übersetzung der Kopie Ihrer Anzeige (Art. 6.b des Opferstatuts). Ebenso auf einen kostenlosen Dolmetscher, wenn Sie vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter aussagen, und in der Hauptverhandlung (Art. 9). Unser Team betreut Sie in Ihrer Sprache.
Ausländische Frauen: Sie können unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus Anzeige erstatten
Artikel 31 bis des Organgesetzes 4/2000 über die Rechte von Ausländern (Ley Orgánica 4/2000 de extranjería) garantiert ausländischen Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind, die Rechte aus dem LO 1/2004 unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Wird bei der Anzeige bekannt, dass Sie sich irregulär in Spanien aufhalten, wird deswegen kein Sanktionsverfahren eingeleitet, und ein bereits laufendes Verfahren sowie Ausweisungsverfügungen werden ausgesetzt. Mit einer Schutzanordnung oder einem Bericht der Staatsanwaltschaft können Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen beantragen. Beachten Sie: Endet das Strafverfahren, ohne dass die Gewalt nachgewiesen wird, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden; deshalb sollten Sie sich vor der Anzeige gut beraten lassen.
Was nach der Anzeige passiert
Nach der Anzeige kann die Polizei den Angezeigten festnehmen oder vor Gericht laden. Die Abteilung für Gewalt gegen Frauen nimmt Ihre Aussage auf und entscheidet über die Schutzanordnung in einer Anhörung, die spätestens 72 Stunden nach dem Antrag stattfinden muss, mit getrennten Aussagen (Art. 544 ter.4 LECrim). Sie kann Maßnahmen wie ein Annäherungs- und Kontaktverbot anordnen; mehr dazu bei unserem Angebot zu Kontaktverboten bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Außerdem zivilrechtliche Maßnahmen zu Wohnung, Sorgerecht und Unterhalt.
Je nach Fall wird das Verfahren als Schnellverfahren (juicio rápido) oder als Ermittlungsverfahren (diligencias previas) fortgeführt. Sie können sich jederzeit mit Ihrer Anwältin als Nebenklägerin (acusación particular) am Verfahren beteiligen (Art. 20.7 LO 1/2004). Wenn Kinder betroffen sind und Sie eine Trennung planen, sollten Sie dies von Anfang an mit einer auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisierten Familienanwältin abstimmen.
Die Anzeige oder eine Schutzanordnung eröffnet Ihnen auch Ansprüche auf Unterstützung: In unserem Artikel über finanzielle Hilfen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt erklären wir, welche das sind.
Wichtig: Wenn das Gericht ein Kontaktverbot anordnet, richtet sich die Verpflichtung an den Angezeigten. Vermeiden Sie es trotzdem, auf eigene Faust wieder Kontakt aufzunehmen, ohne vorher mit Ihrer Anwältin zu sprechen, denn das kann Ihren Schutz und das Verfahren erschweren.
Wo Sie häusliche Gewalt in Alicante anzeigen können
Dies sind die öffentlichen Anlaufstellen der Stadt, die wir auf den offiziellen Seiten der Generalitat Valenciana überprüft haben:
| Anlaufstelle | Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|---|
| Anzeige- und Hilfestelle für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt Alicante (Oficina de Denuncias y Asistencia a las Víctimas de Violencia de Género de Alicante) | Gerichtsgebäude, Avenida Aguilera, 53 (03007) | 9:00 bis 21:00 Uhr, an 365 Tagen |
| Opferhilfestelle (Oficina de Asistencia a las Víctimas del Delito, OAVD) Alicante | Avenida Aguilera, 53, 1. Stock (03007) | Werktags 9:00 bis 21:00 Uhr; samstags, sonntags und feiertags 9:00 bis 14:00 Uhr |
| Frauenzentrum 24 Stunden Alicante (Centro Mujer 24 horas) | C/ García Andreu, 12 | 24 Stunden, an 365 Tagen |
Die Anzeigestelle wird von Beamten der Nationalpolizei gemeinsam mit Personal des Opferhilfenetzes der Generalitat und des Instituts für Rechtsmedizin (Instituto de Medicina Legal) betreut. Dort können Sie Anzeige erstatten und am selben Ort psychologische und soziale Unterstützung erhalten. Im selben Gebäude haben auch die Abteilungen für Gewalt gegen Frauen von Alicante ihren Sitz.
In der Kanzlei bereiten wir die Anzeige gemeinsam mit Ihnen vor, bevor sie erstattet wird: Wir ordnen den Sachverhalt, prüfen die Beweise und entscheiden, welche Maßnahmen beantragt werden. Bei Bedarf begleiten wir Sie und beteiligen uns von Anfang an als Nebenklage. Celeste Pérez Bleda ist seit mehr als 20 Jahren im Strafrecht tätig.
Weitere Informations- und Hilfsangebote
- ATENPRO: telefonischer Betreuungs- und Schutzdienst, 24 Stunden an 365 Tagen, zu beantragen bei den Sozialdiensten Ihrer Gemeinde.
Häufige Fragen
Kann ich vor der Anzeige mit einer Anwältin sprechen?
Ja. Artikel 20 des LO 1/2004 gewährt Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt das Recht auf kostenlose Rechtsberatung unmittelbar vor der Anzeige, unabhängig von ihrem Einkommen. Sie können sich auch an eine Anwältin Ihres Vertrauens wenden. Ein Gespräch vorab hilft Ihnen, den Sachverhalt zu ordnen, zu wissen, welche Beweise Sie vorlegen sollten, und zu entscheiden, ob Sie eine Schutzanordnung beantragen und welche zivilrechtlichen Maßnahmen Sie für sich und Ihre Kinder brauchen.
Brauche ich Beweise, um geschlechtsspezifische Gewalt anzuzeigen?
Nein. Für eine Anzeige genügt es, den Sachverhalt zu schildern; die Ermittlungen sind Sache der Polizei und des Gerichts. Dennoch stärken ärztliche Atteste, Screenshots von Nachrichten, Fotos oder Zeugenangaben Ihre Aussage erheblich und erleichtern die Anordnung von Schutzmaßnahmen. Wenn Sie keine Beweise zur Hand haben, erstatten Sie trotzdem Anzeige und besprechen Sie es danach mit Ihrer Anwältin, die im Ermittlungsverfahren Beweiserhebungen beantragen kann.
Kann ich Anzeige erstatten, wenn ich mich irregulär in Spanien aufhalte?
Ja. Artikel 31 bis des Ausländergesetzes (Ley de Extranjería) garantiert Ihre Rechte als Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt unabhängig von Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Wird bei der Anzeige Ihr irregulärer Aufenthalt bekannt, wird deswegen kein Sanktionsverfahren eingeleitet, und ein laufendes Verfahren sowie Ausweisungsverfügungen werden ausgesetzt. Mit einer Schutzanordnung oder einem Bericht der Staatsanwaltschaft können Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen beantragen.
Kann ich die Schutzanordnung direkt mit der Anzeige beantragen?
Ja. Artikel 544 ter der Strafprozessordnung erlaubt es, sie bei der Polizei, beim Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder bei den Opferhilfestellen zu beantragen; der Antrag muss sofort an das Gericht weitergeleitet werden. Die Anhörung, in der darüber entschieden wird, findet spätestens 72 Stunden nach dem Antrag statt. Sie kann ein Annäherungsverbot, ein Kontaktverbot und zivilrechtliche Maßnahmen zur Wohnung, zum Sorgerecht für die Kinder und zum Kindesunterhalt umfassen.
Was passiert, wenn ich die Anzeige später zurückziehen möchte?
Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Offizialdelikt: Ist sie einmal angezeigt, läuft das Verfahren weiter, auch wenn das Opfer sich zurückziehen möchte, und die Staatsanwaltschaft hält die Anklage aufrecht, wenn es Anhaltspunkte gibt. In manchen Fällen können Sie sich auf das Recht berufen, nicht gegen Ihren Partner auszusagen (Art. 416 LECrim), allerdings nicht, wenn Sie sich als Nebenklägerin am Verfahren beteiligt haben. Sprechen Sie mit Ihrer Anwältin, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Wenn Sie überlegen, Anzeige zu erstatten, müssen Sie das weder allein noch überstürzt tun. Schildern Sie uns Ihre Situation in voller Vertraulichkeit, und wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich vom ersten Moment an schützen können. Unser Kanzleiteam betreut Sie auch auf Deutsch. Sie erreichen uns telefonisch oder schriftlich unter 607 449 491 (24 Stunden, auch WhatsApp), oder erfahren Sie mehr über unsere Arbeit in der Vertretung von Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Organgesetz 1/2004 über umfassende Schutzmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Art. 20 und 23)
- Gesetz 1/1996 über die unentgeltliche Rechtshilfe (Art. 2.h)
- Gesetz 4/2015 über das Statut des Opfers einer Straftat (Art. 4, 5, 6 und 9)
- Strafprozessordnung (Art. 264, 265, 416 und 544 ter)
- Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien (Art. 31 bis)
- Generalitat Valenciana: Anzeige- und Hilfestelle für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt Alicante und OAVD Alicante
- Generalitat Valenciana: Frauenzentrum 24 Stunden Alicante
- Gleichstellungsministerium: Dienst ATENPRO


